Ohne Killer oder zu laut ! Polizei geht scharf !

  • Hallo Gemeinde,

    die Freundlich sind echt schräg drauf bei uns. Die Kontrollen sind extrem geworden. Bekannte in einen anderen Forum haben die die Tütten abgebaut und eingezogen und nun die härte die wurden vernichtet ! Die Endtöpfe waren Nagelneu erste Ausfahrt ! Und das ist kein Einzellfall. Die gehen sowas von scharf gegen zu laute Tütten vor Hammer sag ich euch. Und sie wie es aussieht dürfen sie das auch, was das abbauen angeht. Mit dem vernichten bin ich mir nicht sicher kenne die Rechtslage da nicht. Kann mir das aber nur schwer vorstellen das das Legal ist. Die können doch nicht einfach dein Eigentum vernichten.

    Wie sieht es bei euch so aus ?

  • Hört sich für mich nach einer ich hab von einem Bekannten gehört, dass der von einem Freund was gehört hat Geschichte an.
    Die können doch net einfach was abschrauben... und vernichten auch nur wenns eine Fälschung wäre.
    Mehr als stilllegen und abschleppen können die in so einem Fall wohl kaum machen!

    Ich kanns mir nicht vorstellen und hätte mal gerne Beweise.

    Wer andre in der Kurve Brät hat ein Dorsoduro-Heizgerät :super

  • Hallo!

    Also in Österreich dürfen die nicht mal die Numemrntafel runter schrauben das muss man selber machen ;)

    Bei uns sind sie so extremst bei dem 50ccm Mopeds. Mit Rollen messen sie die Geschwindigkeit,.... Die Dürfen lt. Gesetz nicht mal selber drauf sitzen und fahren.

    Also wenn mir einer was abbauen will dann kann er sch.... gehen SICHER NICHT. Er kann mich "vorfahren" schicken.

    Mfg
    Michi

  • Mehr als stilllegen und abschleppen können die in so einem Fall wohl kaum machen!

    mehr als das hab ich auch noch nicht gehört!
    Aber krass, dass die Polizei von heut sich die mühe macht und nen Auspuff abbaut :iiiih
    Bei uns in der Gegend gabs bisslang höchstens ne Mängelkarte... das wars aber auch 8o

    DLzG
    Konstantin

    :italia:punk :italia

  • Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich glaube die aktuelle Rechtslage in Deutschland erlaubt das nicht. Polizisten die solche Aktionen durchführen können dafür belangt werden. Bei uns im Sudelfeld hat die Polizei angefangen Motorräder einzuziehen und abzuschleppen wenn zu große Geschwindigkeitsübertrettungen festgestellt wurden. Einer ging vor Gericht und hat Recht bekommen. Dieses Vorgehen mit der Begründung zukünftige Vergehen zu verhindern ist nicht zulässig. Die Polizei darf nicht einfach das Mopped einziehen. Wenn die Grünen das wollen muss auf alle Fälle rechtliche Schritte vornehmen, was im ersten Moment leider aber auch nichts hilft.

  • da waren vielleicht jungen Kollegen am Werk, die sich noch was beweisen müssen.

    Ich sage stilllegen ja, abbauen oder sogar mitnehmen vielleicht noch vernichten definitiv nein.

    Ab zum Anwalt!

    Wie war das noch, hat man nicht die Möglichkeit sich gegen eine Polizeikontrolle zu wehren/ sogar zu verweigern und mit 35€ und nem Punkt davon zu kommen - würde ich hier klar vorziehen.

    "Das Schlimmste, was der Welt passieren kann ist, wenn Dumme fleißig werden!"

  • In der Regel gibt*s ne Mängelkarte und die Aufforderung, sofort nach Hause zu fahren. Die fahren dann ggfl. hinterher.
    14 Tage Zeit, beim Tüv vorstellig zu werden.

    Bei Zuwiderhandlung kann es natürlich ernst werden mit dem Abschleppen und der sofortigen Stilllegung.
    Anzeige folgt unmittelbar.

    Nachts is es näher als übern Berg ! ;o)

  • Servus!

    Die Polizei darf weder irgend etwas an deinem Auspuff rumschrauben, noch irgend etwas einziehen. Vernichten oder selber fahren dürfen sie erst recht nicht. Soweit ich weiß dürfen sie Dir die Weiterfahrt untersagen (d.h. Mopped stehen lassen und heim laufen) bzw. eine Mängelkarte ausstellen.

    Gruß,
    :hut Don

    @Threadersteller
    An Deiner Stelle würde ich einen Rechtsanwalt konsultieren.

    Aprilia Shiver 750 "Bella" 09 :love:
    Husqvarna WRE 125 "Heilige Kuh" 05

  • Zitat meines Schwagers (selbst Polizist einer Motorradstaffel):
    Die Polizei ist berechtigt, die Lautstärke zu messen und ggf. eine Anzeige zu schreiben. Ebenfalls können Sie, bei extremen Lautstärkepegel die Weiterfahrt unterbinden. Das Sicherstellen bzw. abschrauben und vorallem Zerstören ist nicht erlaubt, würde ihn auch wundern wenn das jemand macht, denn man kann die DB-Eater ja beispielsweise wieder einsetzen und das Teil wäre wieder STVZO-Tauglich (was natürlich die Anzeige nicht rückgängig machen würde). Ihm ist nicht einmal ein Fall bekannt, wo die Weiterfahrt verboten wurde, Anzeige und vorführen beim TÜV bzw. Dienststelle ja, sonst nichts. Zum selbst fahren etc. meinte er nur, dass er das niemals machen würde, bzw. jemanden kennen würde der das macht, denn ab dann ist beispielsweise der Polizist in der Beweispflicht, wenn es um eventuelle Schäden geht. Theoretisch wäre es möglich, wenn der Verdacht auf Manipulation (Geschwindigkeit/Bremsen/etc) gehen würde. Rumschrauben allerdings dürfen Sie nicht, wenn überhaupt, dann würde dies auf einer Dienststelle im Bereich für die KFZ-Instandhaltung etc. passieren, niemals auf der Straße!

    Soviel dazu, vielleicht hilft es ja den einen oder anderen.

    =-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=
    Franken grüßt....
    http://www.main-biker.de
    Aprilia SL 750 Shiver - weiß
    .. - denn weiß ist heiß - ...
    Wer später bremst ist länger schnell!
    =-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=

  • naja vielleicht wollt der Polizist ja auch nen neuen Endtopf für seine privat Maschine haben :grimasse

    ps: nicht ernst nehmen will hier keinem was unterstellen

    DLzG
    Konstantin

    :italia:punk :italia

  • Zitat meines Schwagers (selbst Polizist einer Motorradstaffel):
    Die Polizei ist berechtigt, die Lautstärke zu messen und ggf. eine Anzeige zu schreiben. Ebenfalls können Sie, bei extremen Lautstärkepegel die Weiterfahrt unterbinden. Das Sicherstellen bzw. abschrauben und vorallem Zerstören ist nicht erlaubt, würde ihn auch wundern wenn das jemand macht, denn man kann die DB-Eater ja beispielsweise wieder einsetzen und das Teil wäre wieder STVZO-Tauglich (was natürlich die Anzeige nicht rückgängig machen würde). Ihm ist nicht einmal ein Fall bekannt, wo die Weiterfahrt verboten wurde, Anzeige und vorführen beim TÜV bzw. Dienststelle ja, sonst nichts. Zum selbst fahren etc. meinte er nur, dass er das niemals machen würde, bzw. jemanden kennen würde der das macht, denn ab dann ist beispielsweise der Polizist in der Beweispflicht, wenn es um eventuelle Schäden geht. Theoretisch wäre es möglich, wenn der Verdacht auf Manipulation (Geschwindigkeit/Bremsen/etc) gehen würde. Rumschrauben allerdings dürfen Sie nicht, wenn überhaupt, dann würde dies auf einer Dienststelle im Bereich für die KFZ-Instandhaltung etc. passieren, niemals auf der Straße!

    Soviel dazu, vielleicht hilft es ja den einen oder anderen.


    Du bist also selber Polizist, nun das ist hier aber kein Einzelfall ! Ich kenne Persönlich 3 Leute bei dennen die Dinger Vorort abgeschraubt wurden ! Und alle Tütten hatten ABE. Die Messung war so wie sie gemacht wurde erheblich über den zulässigen gelegen.

  • Zitat meines Schwagers (selbst Polizist einer Motorradstaffel):

    wie oben geschrieben ist mein Schwager Polizist, nicht ich!

    =-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=
    Franken grüßt....
    http://www.main-biker.de
    Aprilia SL 750 Shiver - weiß
    .. - denn weiß ist heiß - ...
    Wer später bremst ist länger schnell!
    =-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=

  • Dann scheint bei euch aber der Ausnahmezustand zu herrschen.
    Folgt nach der Demontage an Ort und Stelle der Abschleppwagen, oder fahren die Leute ohne Tüte nach Hause ? :D
    Oder müssen die ihr Bike wie auch immer, selbst nach Hause transportieren ?

    Nachts is es näher als übern Berg ! ;o)

  • man muss schriftlich einer vernichtung zustimmen. dies war villeicht im oberen fall irgendwo im kleingedruckten drin.


    habe kürzlich nike schuhe aus china bekommen. musste der vernichtung dem anwalt bzw. dem zoll zustimmen sonst hätte ich eine anzeige am hals...

  • Tach!

    Was, bitte, haben Produkt-Plagiate, die der Zoll zerstören MUSS, mit der Konfiszierungs-Story oben zu tun? Ich halte das Ganze - sorry - für eine uralte, bierselige Pistole. Laut Bußgeldkatalog liegt bei einem zu lautem Auspuff der Tatbestand 349100 vor. Details dazu findet Ihr hier: click>>

    *glaubtsnetjedenscheissausforen*

    LG

    Claus

    Das Gas ist rechts!

    ... zumindest war es das bisher bei: Hercules MK4 X, Vespa 125 Primavera, Yamaha SR 500, Moto Guzzi V 65, Yamaha TR 1, Ducati 900 SS, Honda CB 250 RS, Aprilia 125 AF1 Sport Pro, Honda NTV 650, Suzuki GSX 750 1AE, Aprilia Mana NA 850, KTM 990 SMT, KTM ADVENTURE 1050, KTM SUPERDUKE 1290 GT, KTM 1290 ADVENTURE S ...