Reifenfreigabe noch in Kraft - man darf NICHT fahren, was passt!

  • Für alle, die meinen, sie könnten ohne extra Freigabe fahren, was sie möchten, Hauptsache die Dimensionen aus der Betriebsanleitung stimmen,

    mal eine Gegendarstellung aus Rechtssicht vom Reifenlieferanten:

    "Mit dem Verzicht der Fabrikatsbindung für Motorradreifen verunsichern einige Hersteller aktuell die Motorradfahrer. Ermöglicht wurde das durch Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bislang war es so, dass der Fahrzeughersteller eine Reifen-Empfehlung bzw. -bindung inklusive Freigabe in den Fahrzeugpapieren vorgab. Wollte der Halter einen anderen Reifen fahren, benötigte er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller, der eben diesen Wunschreifen zuvor bereits ausgiebig auf dem entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft und für gut befunden hat. Daran hat sich grundsätzlich auch nichts geändert.
    Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert? Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss. Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Reifenfreigabe. Im Fall von Aprilia / Benelli / Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf diese Art umgeht der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung - zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft."


    :wand


    ... und ich hab im Zweifel keinen Bock auf 3 Punkte in Flensburg

    Ich bin nicht gestört ! Ich bin verhaltensoriginell !

  • yamraptor:

    ...genau das ist ja das Problem:

    Der Moppedhersteller stellt es dir frei, aber

    DER GESETZGEBER NICHT!


    Im Zweifelsfall können wir ja den Rechtsweg einschlagen und gegen Aprilia oder unseren Staat klagen :skull

    Ich bin nicht gestört ! Ich bin verhaltensoriginell !

  • Die Darstellung des Reifenherstellers kann ich nicht teilen. Der Hersteller legt gewisse Vorgaben bei der Typprüfung für die Zulassung fest. Diese sind in der Allgemeinen Betriebserlaubnis festgehalten. Die ABE des Motorrads bzw. das ausführliche Prüfbescheinigung beinhaltet je nach dem auch einen Reifentyp mit Marke. Wenn nicht, ist der Halter des Fahrzeugs nicht verpflichtet den Reifentyp beizubehalten. Daher ist es dem TÜV wurscht was man drauf hat, und auch gibt es keine 3 Punkte für andere Reifen.
    Die Thematik der Produkthaftung ist aber eine andere. Nur wenn ein Hersteller auch eine Freigabe erteilt kann gegen den Hersteller ein Anspruch bei Haftungsfragen erhoben werden. Das gleiche gilt natürlich auch gegen den Hersteller.

    Bin zwar kein Jurist, aber mit anderen Reifen schon beim TÜV gewesen, und auch mit Typprüfungen habe ich gelegentlich zu tun.

  • Seltsamerweise war ich vor kurzem beim TÜV und bin mit zwei verschiedenen Reifen mit etwas Diskussion durchgekommen.
    Ein älterer Prüfer hat meinen jungen Prüfer erklärt, das alles egal ist, hauptsache die Größe stimmt...

    Die Polizei intressiert sich schon seit ein paar Jahren nicht mehr dafür (hatte ne Kontrolle...)

  • Der Beitrag des Reifenlieferanten geistert schon lange durchs Internet, rechtlich stimmen muss der trotzdem nicht.

    nur mal so nebenbei

    bei einem meiner anderen Motorräder habe ich folgenden Brief vom Hersteller bekommen:
    "
    Sehr geehrter Herr ....,

    herzlichen Glückwunsch zu Ihrer G 650 Xcountry.

    Bei Motorrädern, die seit Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, haben
    Reifenfabrikatsbindungen nur noch empfehlenden Charakter.
    Insofern bestehen für die BMW
    G 650 Xcountry gemäß der EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis) mit Erstzulassung ab Mai
    2000 keine gesetzliche Reifenfabrikationsbindung mehr. Aus rechtlicher Sicht ist
    allerdings darauf zu achten, dass die gewünschten Reifen über eine Zulassung gem.
    ECE-Regelung/EU-Richtlinie verfügen sowie den Bestimmungen der Ziffer 15 in der
    Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der CoC-Papiere entsprechen.

    Natürlich führen wir als Reifenhersteller weiterhin Reifentests durch. Unsere
    Empfehlungen für Ihr Motorrad finden Sie unter folgendem Link auf unserer Homepage:
    http://www.bmw-motorrad.de/de/de/servic ... _main.html

    Wir wünschen Ihnen schon jetzt einen sonnigen Start in die neue Saison und viel Spaß mit
    Ihrer G 650 Xcountry.

    Viele Grüße
    BMW Motorrad Direct"

    und wenn ein Motorradhersteller mir schriftlich bestätigt, dass die Fabrikatsbindung nur noch empfehlenden Charakter hat, dann sollte das doch hoffentlich für meine anderen Motorräder auch gelten. Wer sich weiter an die Fabrikatsbindung halten will, soll das machen, schaden tut's jedenfalls nix. Aber Freigaben für Mopeds mit EG-BE haben heutzutage nur noch Marketinggründe. Brauchen tut man sie nicht mehr.

    ride it like you stole it

    saarBikers.net
    das Motorrad Forum im Saarland