Hab ja auch gewandelt, dabei brauchst Du erstmal keinen Anwalt. Per Einschreiben mit Rückschein schreiben, dass Du vom Kaufvertrag zurücktrittst, aber das geht natürlich nur bei dem Händler, bei dem Du neu gekauft hast.
Allerdings weiß ich nicht ob der Originalhändler nicht die zwei Versuche hat? Also doch nen Anwalt/Verbraucherzentrale fragen.
Ich drück Dir die Daumen!