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zimmerling

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Registrierungsdatum: 18. Januar 2009

Aprilia: SL 750 Shiver

Motorrad: Honda NTV 650 Revere

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Name: Dirk

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1

Samstag, 28. August 2010, 18:55

H I L F E: Sportsmart Freigabe dringend gesucht

Hallo Gemeinde,

riesen Problem:

Da hier im Forum einige vom Sportsmart geschrieben haben hoffe ich auf Hilfe.

Der Hergang:

Eifrige Cops wollen die Freigabe des Sportsmart (in Original 120 +180er Dimension - mit 1er Mischung) für meine 2008er Shiver sehen, sonst kost´s 50 Euronen und 3 Pünkter.

War eigentlich der Meinung dass das nicht mehr problematisch wäre, aber auch im www haben da bereits einige Ärger gehabt.

Wollte dann abends die Freigabe von der Dunlop Seite laden, aber Grütze. Da stand nur der alte originale Qualifier drin, der ja bekanntlich durch den Quali2 ersetzt wurde und auf der anderen Ebene der Dunlop Seite, wo auch Freigaben stehen sollten,war immer Error 404. (Irgendwie findet er die Seite nicht). :wand
Dann hat mein Reifenhändler telefoniert und tatsächlich von Dunlops als Antwort erhalten, dass man die nicht schriftlich bekäme, weil man sie bräuchte ... :nono häää?... und wenn ich was wollte, solle ich beim Mopedhersteller anklopfen, der wäre da zuständig mir zu bescheinigen, dass ich von der Freigabenbindung nicht betroffen wäre. :regen
Dann hab ich mal bei der Street-Cop-Hauptbude angerufen und ein diesmal kooperativer Herr gab mir zu verstehen, dass er da nicht in die Sache eingreifen könne und dürfe, aber dass sie, wenn keine Bindung in den Papieren steht nur die Größe checken und keinen Wisch brauchen.
(Hab ich wohl den falschen Frosch geknutscht) :kotz

Der Mist ist, dass ich nur 1 Woche Zeit hab um vorzufahren und Papiere brauche, bei Aprilia´s Hotline immer nur Band läuft hat und ich auch keine Mailadresse von denen habe. :0plan

Die Hersteller machen sich die Sache echt ziemlich einfach. :pfeif
Dann müsste ich ja bei meinem neuen Moped auch immer die Freigabe für die Originalschlappen mitschleppen, wenn die Grünen (zumindest manche) so penibel sind.

Und jetzt kommt Ihr ins Spiel. Sozusagen als Joker. :jester
Freigabe oder Befreiungsschreiben.

:bye Ich brauch Papier, in dem sowas drinsteht (oder nen guten Anwalt :hut )

ThanX for your help

Dirk
:punk Die Shiver hört sich so geil an, weil sie nen Röhrrahmen hat :jop

Shiver-Blitz

Tankrucksackimmerdabeihaber

  • »Shiver-Blitz« ist männlich

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Aprilia: SL 750 Shiver

Motorrad: Yamaha BWS100 :-)

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Name: Andi

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2

Samstag, 28. August 2010, 19:39

Ich habe beide Kontaktiert :]

Aprilia sagt klipp und klar, daß ich mir raufziehen kann was ich will, weshalb ja auch keine Markenbindung in der COC existiert. Nur die richtige Gr. natürlich :egal

Und Dunlop sagt: Es wird für die Shiver niemals eine schriftliche Freigabe geben, bezüglich des Sportsmart, weil auch Dunlop weiß, daß Aprilia keine Markenbindungen mehr vorgibt. Geil nicht wahr.

Fakt ist nun:
Hast du in der COC oder dem guten alten Brief eine Marke bei Reifen eingetragen, dann brauchst du für einen anderen Hersteller auch eine schriftliche Freigabe für dein Möpi.
Ist kein Reifenfabrikat angegeben, dann ist nichts schriftliches nötig.

Und wenn die Cops das nicht wissen, dann schick die mal googlen :jester

Jogie63

Stützräderbenutzer

  • »Jogie63« ist männlich

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Aprilia: SL 750 Shiver

Motorrad: SL 750 Shiver ABS

Dein Fahrstil: Normal flott

Name: Jürgen

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3

Sonntag, 29. August 2010, 11:02

Ich hab sogar schon zwei verschiedene Hersteller drauf gehabt.
Mir konnte bisher noch niemand was zeigen, das das nicht erlaubt sein soll.

Btw.:
Beim Auto darfst Du, solange keine Reifenbindung drinnen steht, auf jeden Rad nen anderen Hersteller fahren. Einschränkungen: die Reifengrößen dürfen nicht variiieren (ausser da wo vorgeschrieben, wie z.B. SLK) und es müssen immer 4 Sommer oder M+S Reifen aufgezogen sein.
cu Jürgen
...mir kinnet älles, ausser hochdeitsch



Kutscher

Topcase-Nie-Abnehmer

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Beiträge: 420

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Aprilia: SL 750 Shiver

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Name: Ritchy

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4

Sonntag, 29. August 2010, 13:21

Vielleicht hilft die das:

Quelle Gladius Forum:

Die gleiche Frage stellte sich auch im Bandit Forum, da die Modelle ab
07 keine Fabrikatsbindung mehr haben. Eine Nachfrage beim
Bundesverkehrsministerium ergab folgendes:



Frage:

Hallo, ich habe eine Frage zu Reifenfreigaben für Motorräder bzw. inwieweit alternative Bereifungen erlaubt sind.



Beispiel (SUZUKI): Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist
bei Modellen ohne Reifenfabrikatsbindung in den Fz-Papieren

grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß Fahrzeugpapieren entsprechen.



Sofern keine Reifenfabrikatsbindung besteht, kann das Fabrikat gemäß
StVZO frei gewählt werden. Soweit in den Fahrzeugpapieren vermerkt und

in der Freigabebescheinigung nicht anders angegeben, ist hierbei nur die
paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers zulässig. In allen

anderen Fällen wird dies empfohlen.



Ist es also für eine Bereifung mit verschiedenen Herstellern (z.B. vorne
Michelin, hinten Dunlop) zwingend erforderlich, daß im Schein bzw. der
Freigabe des Herstellers folgendes steht. "Bereifung von verschiedenen
Herstellern zulässig."



Beim ADAC kan man folgendes lesen.

http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/reifen...t.asp?TL=2



Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium

(BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit

Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert.



Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der

vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen

Dokumente mitzuführen.



Das ist doch eigentlich ausreichend um vorne und hinten verschiedene

Fabrikate zu fahren. Oder nicht ? Oder muss wie oben schon geschrieben

zwingend der Eintrag im Schein bzw. in der Freigabe des Herstellers

stehen.



Mit freundlichen Grüssen



Antwort Bundesverkehrsministerium:



Zitat:

Wenn in den Fahrzeugpapieren keine Fabrikatsbindung eingetragen ist,
darf jeder typgenehmigte Reifen (ECE oder EG) mit der in den
Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifengrößenbezeichnung unter Beachtung
der mindest erforderlichen Tragfähigkeit und
Geschwindigkeitstauglichkeit unabhängig vom Hersteller des Reifens auf
dem Motorrad montiert sein.



Das Mitführen weiterer Unterlagen, wie z.B. Freigabebescheinigungen sind
nicht erforderlich. Werden unterschiedliche Fabrikate gefahren, bedarf
dies keinen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen dienlich sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
:bier
Allzeit gute Fahrt
Gruß Ritchy

Kayro

Beitragsammler

  • »Kayro« ist männlich

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5

Sonntag, 29. August 2010, 14:18

Was steht in Deiner COC?

Was steht in Deiner COC?



also bei mir steht absolut nichts über den Reifenhersteller, sondern nur die Abmessungen,

solltest wenn nichts weiter drin steht mit der COC bei den grünen vorstellig werden

und mal nachfragen wie sie auf eine angebliche Herstellerbindung kommen.



Drücke Dir die Daumen das es klappt!

Gruß Kay:hut


Hallo Gemeinde,

riesen Problem:

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Dann hat mein Reifenhändler telefoniert und tatsächlich von Dunlops als Antwort erhalten, dass man die nicht schriftlich bekäme, weil man sie bräuchte ... häää?... und wenn ich was wollte, solle ich beim Mopedhersteller anklopfen, der wäre da zuständig mir zu bescheinigen, dass ich von der Freigabenbindung nicht betroffen wäre.
Dann hab ich mal bei der Street-Cop-Hauptbude angerufen und ein diesmal kooperativer Herr gab mir zu verstehen, dass er da nicht in die Sache eingreifen könne und dürfe, aber dass sie, wenn keine Bindung in den Papieren steht nur die Größe checken und keinen Wisch brauchen.
(Hab ich wohl den falschen Frosch geknutscht)

Der Mist ist, dass ich nur 1 Woche Zeit hab um vorzufahren und Papiere brauche, bei Aprilia´s Hotline immer nur Band läuft hat und ich auch keine Mailadresse von denen habe.

Die Hersteller machen sich die Sache echt ziemlich einfach.
Dann müsste ich ja bei meinem neuen Moped auch immer die Freigabe für die Originalschlappen mitschleppen, wenn die Grünen (zumindest manche) so penibel sind.

Und jetzt kommt Ihr ins Spiel. Sozusagen als Joker.
Freigabe oder Befreiungsschreiben.

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Dirk

Dinoz

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6

Sonntag, 29. August 2010, 17:35

Hab damals auch nachgefragt als ich den Michelin Pilot Road 2CT aufgezogen habe, sowhl Michelin, GTÜ als auch ein von mir gelöcherter Polizist haben gesagt, dass, wenn kein Fabrikat im CoC oder den Zulassungsbecheinigungen drauf steht, interessiert nur die Größe und die anderen Buchstaben halt auch , die drin stehen.

Warste vielleicht patzig am Straßenrand? Oder meinen die, die Freigabe für den Straßenverkehr, die gibt´s dann vom Hersteller. Vielleicht vermuten die eine Rennbereifung.

Wenn nix drinsteht in Coc oder Brief, innerhalb einer Woche auf jeden Fall hin und sagen Du brauchst nix schriftliches. Wenn sie Dich bestrafen wollen müssten die das begründen und dann kannst Einspruch einlegen.
Nicht die Frist verstreichen lassen, denke ich. Was sagen die Insider?
Gruß
Dinoz :lol 100 Oktan Fraktion

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dinoz« (29. August 2010, 17:47)


zimmerling

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7

Sonntag, 29. August 2010, 18:49

Hi Leute,

@Kutscher:
Ein Kumpel hat da im ähnlichen Fall was von Yamaha erhalten. Also gibts sowas. Damit war er dann bei den Cops. Die auf der Dienststelle haben auch den Kopf über ihre Kollegen geschüttelt.
Ich druck mir Deine Infos mal aus nehm die Kopie von den Yam´s mal mit und mache mich dann auf zur Staatsmacht.


@Kayro:
Die COC hat keinerlei Eintragungen, die auf irgendeine Bindung schliessen lassen. Aprilia verzichtet bekanntlicherweise, wie auch Triumph, bereits seit Jahren darauf.

@Dinoz:
Wäre besser patzig geworden, dann hätt sich die Grütze wenigstens gelohnt. :boxen
Aber Freigabe für den Straßenverkehr...?? Giwwet sowas jetzt auch???
Ist das nicht schon in der ECE-Prüfgeschichte erschlagen?
Die Pelle ist doch nix so exotisches, dass man meinen könnte, die wär für´n Rennsport. Auch wenn se heiss und pappig ist.
Auf jeden Fall, steh ich da spätestens Mittwoch auf der Matte. :iiiih

Drückt mir die Daumen.

Bis danndann (falls die mich nicht gleich einbuchten :-))
Dirk
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mike_p

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8

Montag, 30. August 2010, 08:43

Nur kein Stress. Da ist die Schnittlauchbande einfach falsch informiert. Was nicht in den Papieren vorgegeben ist braucht man auch nicht haben. Aprilia hat in der Zulassung keine Reifenbindung und aus. Sollte die Polizei dir trotzdem eine Rechnung ausstellen, musst halt Widerspruch einlegen. Die Sachlage ist eindeutig da brauchst auch keinen Anwalt!

Gruß

Mike

lukeskywalker

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9

Montag, 30. August 2010, 17:02

DUNLOP Hanau hatte mir vor einiger Zeit folgendes auf meine Frage zur Freigabe (SportSmart auf Shiver) geantwortet:
_____________________________________________________________________________________________
Sehr geehrter Herr xxx,
leider liegt keine wie von Ihnen gewünschte Freigabe vor.

Eine entsprechende Ausrüstung des angegebenen Motorrades wäre, sofern eine Reifenbindung besteht,
nur nach Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV) zulässig.
Technische Datenblätter hierfür können wir Ihnen bei Bedarf zusenden.


Wenn in Ihren Papieren keine Profilbindung besteht, können Sie den Reifen ohne weitere Probleme fahren.

Vorhandene Motorrad-Freigaben finden Sie hier: DUNLOP-Freigaben

Mit freundlichen Grüßen
Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH

TireInfoCenter
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Jogie63

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10

Montag, 30. August 2010, 18:58

Vor zwei jahren bin ich mit meiner Fazer in ne Polizeikontrolle gekommen.
Ich wollte ihm die Freigabe für Metzler Reifen zeigen, ihn hat aber nur die Größe intressiert.

Die Reifen die im Schein standen gab es schon lange nicht mehr auf dem Markt
cu Jürgen
...mir kinnet älles, ausser hochdeitsch

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