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Mixomaxo

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1

Montag, 3. Mai 2010, 16:09

TÜV vor Ablauf der Werksgarantie ?

Hallo jungs

Ich frag mich Grade ob ich die HU 2 Monate vorziehe um so die Möglichkeit zu nutzen noch Garantie Ansprüche zu stellen falls etwas beanstandet wird


:denk
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Shiver-Blitz

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2

Montag, 3. Mai 2010, 17:10

Ein Moped das keinen TÜV bekommt??

Da muß schon einiges mit sein, was nichts mit Garantieansprüchen zu tun hat ;)

kleinseifert

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3

Montag, 3. Mai 2010, 20:19

Warum 2 Monate vorziehen? :denk
Geh doch eine Woche vor Ablauf der Garantie zum TÜV/Dekra und wenn was wäre hast du noch ausreichend Zeit um Mängel zu beanstanden. Wie Shiver-Blitz schon schrieb hatte ich mit Moppeds noch nie Ärger beim Sachverständigen!


Gruss
:bier
Hast du Ärger, zähl bis vier, nützt es nichts, dann explodier!
;o)



MTB-RFC

Kamikaze

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4

Montag, 3. Mai 2010, 20:30

Welche Beanstandungen könnten denn deiner Meinung nach auftreten, um bei der Abnahme einen Bezug zur Werksgarantie herzustellen ? ?(
Nachts is es näher als übern Berg ! ;o)

mic4376

biszuralpentour2012 tagerückwärtszähler!!

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5

Montag, 3. Mai 2010, 22:57

Also ich kann mir auch nicht vorstellen das die beim Tüv Garantierelevante Mängel feststellen!
Hatte da auch noch nie Probleme!
Denen könntest du hier Stellenweise ne Supersportler als 2Takt Vollcross verkaufen!Ist natürlich nicht überall so.
Aber wenn du doch lieber auf Nummer sicher gehen willst dann mach es halt so wie es kleinseifert schon vorgeschlagen hat!!

stoff100

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6

Dienstag, 4. Mai 2010, 10:44

Welche Beanstandungen könnten denn deiner Meinung nach auftreten, um bei der Abnahme einen Bezug zur Werksgarantie herzustellen ? ?(

Was ist überhaupt durch die Garantie abgedeckt? Die Frage ist ernst gemein, habe die Garantiebeschreibung nicht vorliegen (gibt es die zufällig im Netz)?

Verarbeitungsmängel, also Mängel, die schon bei Übergabe "bestanden", sind bereits durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt (solange der Händler noch existiert). Na gut, die Gewährleistung läuft ja auch ab.
Vieles, was umgangssprachlich "auf Garantie" geht, dürfte eigentlich Kulanz sein. Z.B. diese Steckerabdichtungs-Geschichte vor einem halben Jahr.

Unabhängig davon, ob es nun Garantie, Gewärleistung oder Kulanzfälle (Nachtrag: oder weder-noch) sein würden, könnte ich mir spontan vorstellen:
- defekter ESD, z.B. irgendwas im Innenleben abvibriert
- übermäßiger oder ungleichmäßiger Verschleiß z.B. der Bremsscheiben vorne
- zu lockeres, zu festes oder eingesessenes Lenkkopflager
- Notaus bei ausgeklapptem Seitenständer und Gang funktioniert nicht
Die üblichen Sachen halt ...

Mithin Dinge, die sich unbemerkt einschleichen können, die man aber natürlich in aller Regel auch selbst prüfen kann.

Gruß

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »stoff100« (4. Mai 2010, 18:04)


MTB-RFC

Kamikaze

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7

Dienstag, 4. Mai 2010, 17:49

@Mixomaxo

gut, das diese Frage mal gestellt wurde, ne Tüvabnahme werde ich auf jeden Fall kurz vor Ablauf der Werksgarantie durchführen lassen, um

event. Beanstandungen, die stoff100 als Beispiel angeführt hat, bei noch möglicher Garantieabwicklung zu berücksichtigen.

@stoff100

danke für die Infos, werde mir mal interessenhalber bei Gelegenheit die Garantiebeschreibung oder/und die AGB genauer ansehen.

Habe noch knapp 1 Jahr Zeit bis zur Tüvabnahme.
Nachts is es näher als übern Berg ! ;o)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MTB-RFC« (4. Mai 2010, 17:56)


bakerman

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8

Mittwoch, 5. Mai 2010, 09:20

Wow dazu kann ich was sagen.

Hab mir das genauso gedacht wie die meisten hier, was soll schon sein bei nem neuen Moped, Pustekuchen. ?(

Mit der ER6 (2 Jahre alt) zur Dekra erstes mal Tüv machen und zack kein Tüv bekommen, angeblich wegen ausgeschlagener Federbeinaufnahme. :bump

Ich mit ner Wut im Bauch zum Kawahändler und siehe da alle ER6 die dort stehen haben Spiel am Federbein.

Das Ende vom Lied ich durfte nochmal zur Nachprüfung und nochmal nachzahlen.

Merke, auch neuen Motorrädern mit 4000km Laufleistung kann man den den Tüv verweigern, man sind das da Deppen. :iiiih

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