Welche Beanstandungen könnten denn deiner Meinung nach auftreten, um bei der Abnahme einen Bezug zur Werksgarantie herzustellen ?
Was ist überhaupt durch die Garantie abgedeckt? Die Frage ist ernst gemein, habe die Garantiebeschreibung nicht vorliegen (gibt es die zufällig im Netz)?
Verarbeitungsmängel, also Mängel, die schon bei Übergabe "bestanden", sind bereits durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt (solange der Händler noch existiert). Na gut, die Gewährleistung läuft ja auch ab.
Vieles, was umgangssprachlich "auf Garantie" geht, dürfte eigentlich Kulanz sein. Z.B. diese Steckerabdichtungs-Geschichte vor einem halben Jahr.
Unabhängig davon, ob es nun Garantie, Gewärleistung oder Kulanzfälle (Nachtrag: oder weder-noch) sein würden, könnte ich mir spontan vorstellen:
- defekter ESD, z.B. irgendwas im Innenleben abvibriert
- übermäßiger oder ungleichmäßiger Verschleiß z.B. der Bremsscheiben vorne
- zu lockeres, zu festes oder eingesessenes Lenkkopflager
- Notaus bei ausgeklapptem Seitenständer und Gang funktioniert nicht
Die üblichen Sachen halt ...
Mithin Dinge, die sich unbemerkt einschleichen können, die man aber natürlich in aller Regel auch selbst prüfen kann.
Gruß