DB Eater

    • Offizieller Beitrag

    Ein kumpel von mir wurde heute mit seiner R6 von den blau/grün /weissen angehalten.Er sagte mir die haben alles angehalten was da so auf 2 Rädern angekommen ist. :krieger
    Und um fest zu stellen ob auch alle artig ihre DB Eater drine haben ,haben sie überall mit nem zollstock im Auspuff rumgefuchtelt und gemessen wie weit sie da rein kommen.Nun ist das ja wohl total Schwachsinn da zum Beispiel bei meinem Arrow der Eater hinten offen ist und man mit dem Zollstock genauso weit rein kommt wenn er drine ist wie wenn er nicht drine ist!Man kann von hinten bis ins Y-Rohr rein sehen mit Eater!!Da bin ich ja mal auf meine erste Kontrolle gespannt!! :weia Wie ist dann denn so bei den anderen Zubehördämpfern??Also Akra ,leo usw.Sind die auch am ende offen oder haben die nur seitlich ein paar Löcher?!

  • guten aben

    also ich meine mivv db-eater gerade zufällig ausgebaut hier rum liegen =)

    und diese sind ca 18cm nach der öffnung zusammengedrückt abermit ein bischenbastelarbeit kannman die sicherlich kürzen und ein distanzstück anbringen welches der meterstab nach diesem weg zum stoppen bringt

    aber ich fahr eh ohne :grimasse hab sie aber immer dabei

    http://www.fotos-hochladen.net/view/rimg3064u1tefypx.jpg

  • Also die Methode mit dem Zollstock reinhalten, halte ich für totalen schwachsinn.
    Aber wenn denen das reicht bin ich ja auf der sicheren Seite, ohne DB Eater ist mir einfach zuuu laut. Mit ist ja schon super laut. Auf der Arbeit fragen mich eh schon alle ob das wirklich legal ist und ich kann nur auf meine ABE verweisen. Sicher bin ich mir jedoch auch nciht.

  • Interview mit Manfred Woll, Homologations-Experte und Leiter der TÜVPrüfstelle
    Landau/Pfalz:

    Frage: Messen kann die Polizei vor Ort nur das Standgeräusch eines Motorrads. Für
    den Gesetzgeber ist aber das Fahrgeräusch für die Straßenverkehrszulässigkeit
    entscheidend. Was legitimiert die Polizei, ein Motorrad aufgrund einer
    Standgeräuschmessung zu beanstanden, im Extremfall zu beschlagnahmen
    beziehungsweise den Halter zum Abschrauben des Schalldämpfers zu verpflichten?

    Antwort: Die Polizei kann vor Ort nur die Vorschriftsmäßigkeit der montierten
    Auspuffanlage überprüfen. Dazu dient der im Fahrzeugschein eingetragene
    Standgeräuschwert. Wird der um mehr als fünf Dezibel überschritten - sei es durch
    Korrosion, Beschädigung oder Manipulation -, entspricht das Motorrad nicht mehr
    den Vorschriften. Wenn eine andere, vom Fahrzeugschein abweichende
    Auspuffanlage montiert ist, kann es sehr wohl sein, daß diese eintragungsfähig ist,
    obwohl sie im Moment beanstandet werden muß. Dafür ist aber das Fahrgeräusch
    ausschlaggebend, und das kann vor Ort von der Polizei nicht ermittelt werden.

    Frage: Darf die Polizei ein Motorrad beschlagnahmen allein aufgrund des
    bestehenden Verdachts einer Manipulation am Auspuff, die nicht durch eine
    Geräuschmessung untermauert ist?

    Antwort: Wenn der begründete Verdacht auf die Überschreitung der Geräuschwerte
    besteht, ist dies ein Umweltrelevanter Punkt, ebenso wie das Abgasverhalten. In
    diesen Fällen liegt gemäß Paragraph 19 der StVZO immer ein Erlöschen der
    Betriebserlaubnis vor. Damit ist eine Sicherstellung des Motorrades durch die Polizei
    jederzeit möglich.

    Frage: Wie aussagekräftig sind sogenannte EG-BE über die tatsächliche
    Zulässigkeit von Nachrüstanlagen?

    Antwort: Sinn einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Europa-
    Betriebserlaubnis (EG-BE) ist der, daß der Halter dieses Teil anbaut und weiter
    nichts zu veranlassen braucht. Die aufgeprägte Prüfnummer besagt, daß der Topf
    bei der Typprüfug die Vorgaben erfüllt hat. Wenn dieser Topf nun durch Korrosion,
    Beschädigung oder Manipulation zu laut wird, gilt wiederum, was ich bereits
    eingangs erwähnt habe. Aber auch wenn der Topf schon im Neuzustand wegen
    eventueller Fertigungsfehler zu laut wäre, bliebe der Halter verantwortlich und wäre
    bei der ganzen Sache der Dumme.

    Frage: Wie steht es um die Zulässigkeit älterer Motorräder mit entsprechend lauten
    Auspuffanlagen, zum Beispiel einer Harley aus den 50er oder einer Ducati aus den
    70er Jahren ?

    Antwort: Das Erstzulassungsdatum aus den Papieren ist maßgebend. Wenn zum
    Zulassungszeitpunkt andere Meßwerte und Meßmethoden galten, genießen die
    Besitzer dieser Maschinen Besitzstandsschutz. Die heute durchgeführte
    Nahfeldgeräuschmessung gibt es erst seit Anfang der 80er Jahre. Früher wurde aus
    sieben Metern Entfernung gemessen. Motorräder mit Erstzulassung bis Ende der
    70er Jahre sind vor Ort durch die Polizei nur schwer zu packen.