MIVV-Anlage zu laut?

  • sry stoff du hast natürlich recht mit dem logarithmischen wie konnte ich das nur vergessen.... ?(
    aber das ändert nichts am kern meiner aussage!

  • wer sich vor ort von der polizei messen lässt ist selber schuld! dazu hat die polizei kein recht und außerdem auch nicht die technischen möglichkeiten(einfach mikrofon vor den auspuff halten an einer wahrshceinlich befahrenen landstraße ist ungefähr so verwertbar wie das erfahrene polizistengehör :bier )
    und das es bei über 100db probleme gibt halte ich auch mal für ein sehr stakres gerücht wenn schon im schein 96db(standgeräusch shiver) eingetragen sind. das sind dann +4% und das ist absolut im rahmen der messungenauigkeit + serienstreuung....
    schöne grüße

    Na du mußt das ja wissen! Nur mal so, die Polizei hat das Recht und auch ein Meßgerät für genau diese Messungen! Ebenso können Sie dich sofort mit zum TÜV oder ähnliches begleiten und nachmessen lassen, aber ok, wenn du das besser weißt! Kannst das ja mal zu den Polizisten sagen, wenn Sie dich mal anhalten sollten!
    ...

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    Franken grüßt....
    http://www.main-biker.de
    Aprilia SL 750 Shiver - weiß
    .. - denn weiß ist heiß - ...
    Wer später bremst ist länger schnell!
    =-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=

  • sicher können sie soleche messungen machen aber wenn die db-killer drin sind gillt eigentlichdie ABE welche von den herstellen nach den geltenden vorschriften erstellt wurden ist bzw die auspuffanlage.

    dass die mehrzahl der anlagen sicherlich über die genzwerte kommen ist wahrscheinlich, trotzdem wird es wohl eher keine probleme gebenauf grund desen dass die esd eine ABE haben und somit in deutschland gafahren werden dürfen

  • Interview mit Manfred Woll, Homologations-Experte und Leiter der TÜVPrüfstelle
    Landau/Pfalz:

    Frage: Messen kann die Polizei vor Ort nur das Standgeräusch eines Motorrads. Für
    den Gesetzgeber ist aber das Fahrgeräusch für die Straßenverkehrszulässigkeit
    entscheidend. Was legitimiert die Polizei, ein Motorrad aufgrund einer
    Standgeräuschmessung zu beanstanden, im Extremfall zu beschlagnahmen
    beziehungsweise den Halter zum Abschrauben des Schalldämpfers zu verpflichten?

    Antwort: Die Polizei kann vor Ort nur die Vorschriftsmäßigkeit der montierten
    Auspuffanlage überprüfen. Dazu dient der im Fahrzeugschein eingetragene
    Standgeräuschwert. Wird der um mehr als fünf Dezibel überschritten - sei es durch
    Korrosion, Beschädigung oder Manipulation -, entspricht das Motorrad nicht mehr
    den Vorschriften. Wenn eine andere, vom Fahrzeugschein abweichende
    Auspuffanlage montiert ist, kann es sehr wohl sein, daß diese eintragungsfähig ist,
    obwohl sie im Moment beanstandet werden muß. Dafür ist aber das Fahrgeräusch
    ausschlaggebend, und das kann vor Ort von der Polizei nicht ermittelt werden.

    Frage: Darf die Polizei ein Motorrad beschlagnahmen allein aufgrund des
    bestehenden Verdachts einer Manipulation am Auspuff, die nicht durch eine
    Geräuschmessung untermauert ist?

    Antwort: Wenn der begründete Verdacht auf die Überschreitung der Geräuschwerte
    besteht, ist dies ein Umweltrelevanter Punkt, ebenso wie das Abgasverhalten. In
    diesen Fällen liegt gemäß Paragraph 19 der StVZO immer ein Erlöschen der
    Betriebserlaubnis vor. Damit ist eine Sicherstellung des Motorrades durch die Polizei
    jederzeit möglich.

    Frage: Wie aussagekräftig sind sogenannte EG-BE über die tatsächliche
    Zulässigkeit von Nachrüstanlagen?

    Antwort: Sinn einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Europa-
    Betriebserlaubnis (EG-BE) ist der, daß der Halter dieses Teil anbaut und weiter
    nichts zu veranlassen braucht. Die aufgeprägte Prüfnummer besagt, daß der Topf
    bei der Typprüfug die Vorgaben erfüllt hat. Wenn dieser Topf nun durch Korrosion,
    Beschädigung oder Manipulation zu laut wird, gilt wiederum, was ich bereits
    eingangs erwähnt habe. Aber auch wenn der Topf schon im Neuzustand wegen
    eventueller Fertigungsfehler zu laut wäre, bliebe der Halter verantwortlich und wäre
    bei der ganzen Sache der Dumme.

    Frage: Wie steht es um die Zulässigkeit älterer Motorräder mit entsprechend lauten
    Auspuffanlagen, zum Beispiel einer Harley aus den 50er oder einer Ducati aus den
    70er Jahren ?

    Antwort: Das Erstzulassungsdatum aus den Papieren ist maßgebend. Wenn zum
    Zulassungszeitpunkt andere Meßwerte und Meßmethoden galten, genießen die
    Besitzer dieser Maschinen Besitzstandsschutz. Die heute durchgeführte
    Nahfeldgeräuschmessung gibt es erst seit Anfang der 80er Jahre. Früher wurde aus
    sieben Metern Entfernung gemessen. Motorräder mit Erstzulassung bis Ende der
    70er Jahre sind vor Ort durch die Polizei nur schwer zu packen.

  • Warum überhaupt ENTNEHMBARE DB-Killer in den Zubehör Schalldämpfern sind versteh ich nicht? Die Strafe für ohne fahren ist einfach lächerlich, so etwas müsste Punkte geben!

    Gruss

    • Offizieller Beitrag

    Warum überhaupt ENTNEHMBARE DB-Killer in den Zubehör Schalldämpfern sind versteh ich nicht? Die Strafe für ohne fahren ist einfach lächerlich, so etwas müsste Punkte geben!

    Gruss

    Weil der Auspuff nicht nur in Deutschland vertrieben wird. Und fast überall anders auf der Welt ist laut geil :dup

    • Offizieller Beitrag

    Weil der Auspuff nicht nur in Deutschland vertrieben wird. Und fast überall anders auf der Welt ist laut geil :dup

    Und ausserdem darf man auch in Deutschland mal auf ner Rennstrecke ne Runde ohne Killer fahren!!! :super :klatschen

  • Warum überhaupt ENTNEHMBARE DB-Killer in den Zubehör Schalldämpfern sind versteh ich nicht? Die Strafe für ohne fahren ist einfach lächerlich, so etwas müsste Punkte geben!

    Gruss

    Erloschene Betriebserlaubnis = 3 Punkte...

  • wenn du dir einen Akra kaufst steht da sogar in dern Anleitung oder irg wo mit drin das du als Halter selbst ständig kontrollieren musst ob die Dämmung noch in takt ist und der Topf nicht zu laut geworden ist...
    sprich...Akra weist dich sogar darauf hin das du am arsch bist wenn die Polizei meint das du zu laut bist :D

    Wenn ein dreibeiniger Stuhl nicht kippelt...dann spricht doch nichts gegen ein Knie als drittes Standbein beim Motorradfahren! =)