Sorry, aber die mündliche Aussage eines Prüfers - in der seeeehr oft "sollte" und "eigentlich" vorkommt - ist juristisch nicht verwertbar und deckt ebenfalls keine gesetzlichen Grundlagen auf.
Ich habe gestern auch einen bekannten Dekra-Prüfer gefragt mit folgender Auskunft:
Man darf nicht einfach ein Stück Blech/Plastik o.ä. als Spritzschutz/Kotflügel/Schutzblech/HRA verwenden. Die Teile müssen dafür nachweislich in ihrer Bauart geprüft sein. In der Bauartprüfung werden dann eban Sachen wie Freigängigkeit, Montage, Splitterfestigkeit, Materialgestaltung (keine scharfen Kanten) usw. überprüft und für die BE/ABE/Gutachten dokumentiert.
Wenn nicht -> mind. das Materialgutachten/-nachweis und Einzelabnahme nach §21
Schriftlich habe ich das aber auch nicht