Shiverfighter

  • also die Spiegel könnten von der Fläche zu klein und damit nicht tüv-fähig sein (wenn's die Rizoma Retro sind, dann isses so - Dafür schickt dich aber selten ein TÜV Onkel heim)

    Die Anbauart ist aber nicht verboten (ebensowenig wie Spiegel die in direkter verlängerung des lenkers angebaut sind) Falls jemand was anderes zu wissen meint, würde ich gerne mal die Rechtsvorschrift sehen, wo das drinsteht

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  • Biddeschön:

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

    § 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

    (1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

    Mal von der jurististischen Komponente abgesehen, so ein Rückspiegel, in dem man mehr als seine Arme erkennen kann, macht ja schon irgendwie Sinn.

    Gruß
    Norbert

    R i d e - b y - w e i a h !

  • Hallo

    also die Spiegel an meinem alten Moped waren genauso angebracht wie beim Fighter und das alles mit TÜV ohne Probleme.(Waren aber von der Spiegelfläche her zugelassen nicht so wie hier)

    Der Prüfer hat gesagt es kommt auf das Prüfzeichen an und das es wurscht ist ob der Spiegel nach unten oder nach oben gedreht ist. Er könne ja nicht sagen ob ich mit 1,94m mehr oder weniger sehe als er mit ner Größe von 1,73m wenn er auf dem Bock sitzt. Mir war es egal Hauptsache TÜV. Denke es kommt also viel auf den Prüfer an.

    Auszug TÜV
    Was darf man?
    - Verwendung von Zubehörteilen;
    - Zulässigkeit;
    - Anbaumaße

    97/24 EWG
    Auf das Prüfzeichen kommt es an!

    Die Anzahl hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:

    vor EZ 01.01.1990 1 links
    ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 links
    ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2

    Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen versehen ist, stimmt auch die geforderte Größe von 69 cm2 und er ist somit zugelassen.


    Gruß Oldbone

  • Zitat

    Original von Oldbone
    ...
    Der Prüfer hat gesagt es kommt auf das Prüfzeichen an und das es wurscht ist ob der Spiegel nach unten oder nach oben gedreht ist.

    genauso isses

    der 56 STVZO sagt nur, dass man Spiegel braucht, in denen man was erkennen muss. Ne Rechtsvorschrift, die die Montage nach unten verbietet, kenne ich jedenfalls immer noch nicht

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  • Die Spiegel Down under zu tragen finde ich im Grunde gar nicht so übel, wenn der Lenker dadurch nicht noch breiter würde als er bei diesem Gerät eh schon ist. Mal abgesehen davon dass somit der erste Kontakt (egal mit wem oder was) fast immer direkt auf den Spiegel geht. :klatschen
    Breite Lenker sind aber ne typische "Fighterkrankheit"
    Zum Thema nix sehen muss ich Euch enttäuschen!
    Habe letztes Jahr auf ner gepimpten Speed Triple gesessen um genau diesem Problem auf den Grund zu gehen.
    Hätte nicht Gedacht, dass man in den Dingern so viel sieht.
    Da war kein Ellebogen oder Unterarm zu sehen. Einfach nur freie Sicht.
    War echt platt und habs mir lange überlegt.

    Schlußendlich dann aber doch verworfen.

    Gruß Stefan

  • 10.500€ vhb für so ein verbasteltes hässlcihes ding mit 2tkm....ich hau mich weg vor lachen :abfeiern :abfeiern :abfeiern

  • chrrrrrr :abfeiern :abfeiern :abfeiern so´n Mist da kauft der das ganze Zeug, baut es an, merkt wie bescheiden das aussieht und verklopt die gleich wieder.
    Dazu das ganze sowas von inkonsequent. Entweder Fighter oder nicht, aber nur ne neue Lampenmaske ist echt ein Armutszeugnis. Viel gewollt und nicht drüber nachgedacht, oder vielleicht den Rücksendeschein verlegt :0plan

    Gruß Toasta

    Ride like the devil and feel like god ;o)
    But don´t brake to late, ´cause then there are angels instead :crash

    Einmal editiert, zuletzt von toasta (23. Februar 2010 um 19:48)