Alpi ist verurteilt

  • Der Betrunkene ist tot, der Smombie vielleicht auch, und die Eltern sind vielleicht wieder kinderlos.
    Das finde ich im Allgemeinen wie auch im speziellen Fall unverhältnismäßig.

    Da fand ich den Spruch , dass jeder, der bei Rot über die Ampel geht, mit Konsequenzen rechnen muss, zynisch.

    Erstens ist man als KfZ-Fahrer immer der stärkere und zweitens gibt unser "Held" noch ein Beispiel für unterstes menschliches Niveau. Da spielte die rote Ampel m.E. keine Rolle mehr, war nur eine Frage der Zeit, bis jemand ernsthaft verletzt wurde.

    Bin froh, dass ich kein Richter geworden bin :denk


    ich glaub, da hast Du nicht nur dir selbst einen Gefallen getan. Was eine zynische Welt, in der man nicht mal seinen Hamster in der Mikrowelle trocknen sollte - "Tür erst bei Stillstand des Zuges öffnen" - geht's noch? "Achtung Hochspannung!" - Pffft!
    Wieso sollte sich also eine Seite an geltendes Recht halten und die andere nicht?!
    Wenn wir zukünftig keine Ampeln mehr brauchen, dann brauchen wir auch keine Tempolimits mehr, ach was: jeder soll machen, was er will. Und wenn dann überraschenderweise doch mal was passieren sollte, kriegt der Recht, der stärkter auf die Tränendrüse drückt oder den Dieter Bohlen Jury Joker gewählt hat. Oje.

  • sogar das Fehlverhalten des Geschädigten ignoriert

    Jedoch hat hier sogar ein demokratisch legitimiertes Gericht im Jahre 2017 m.W. nur noch zwischen Tötung und Mord unterschieden.:

    "Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der tatverdächtige Motorradfahrer in den Abendstunden des 17.06.2016 mit einer Geschwindigkeit von deutlich über 100 km/h durch Bremen gefahren ist und hierbei billigend in Kauf genommen hat, dass er auf der von ihm befahrenen Strecke auf eine Vielzahl von anderen Verkehrsteilnehmern treffen und es aufgrund seiner hohen Geschwindigkeit und der damit einhergehenden eingeschränkten Reaktionsmöglichkeiten zu Zusammenstößen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommen würde.
    Bei derartigen Verhaltensweisen hängt es nur vom Zufall ab, ob die im Falle eines Unfalles mit an Sicherheit zu erwartenden Verletzungen tödlich sind oder nicht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Tatverdächtige auch bei dem Unfall am 17.06.2016 einen tödlichen Ausgang billigend in Kauf genommen hat, weshalb sein verhalten strafrechtlich als Totschlag bewertet worden ist.
    "

    Ich glaube nicht, dass hier mildernde Umstände wegen "Fehlverhaltens des Geschädigten" eine große Rolle spielen, denn das war nicht ausschlaggebend. Bei über 100 km/h innerorts gibt es eine Reihe möglicher Opfer, die Schuldfrage dürfte immer rasch geklärt sein, sofern sie sich beweisen lässt.