Alpi ist verurteilt

    • Offizieller Beitrag

    normal ist der Spiegel sehr genau, hier fehlen aber ein paar Details- ich schau mal ob ich noch einen anderen Bericht finde

    http://www.spiegel.de/panorama/justi…-a-1132575.html

    edit: ich bin mir sicher das der Bericht noch mal überarbeitet wurde / z.B. war das was von 4 Jahren gestanden jetzt sind es 2J & 9 Monate


    denn solltet Ihr ggf auch lesen
    http://www.stern.de/panorama/gesel…il-7231876.html

  • Die Stattsanwaltschaft wollte Alpi wegen Mord verurteilen. Da er aber laut Gutachter vor dem Aufprall mit dem alkohlisiertem Rentner
    stark gebremst hatte, verurteilte das Gericht Alpi nur wegen fahrlässiger Tötung.

    Ich finde das Urteil, vom Strafmaß okay, allerdings hätte ich als Richter den Führerschein länger entzogen, nämlich lebenslang...also 15 Jahre.

    Ein Video von Motorrad-Nachrichten über Youtuber, die ihre Videos zum prollen ins Netz stellen und auch zum Fall Alpi

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    4 Wheels move your Body, but 2 Wheels move your Soul

  • Ich persönlich finde Videos total ätzrnd, in denen die Moppedfahrer nur durch die Stadt kurven und prollige Sprüche loslassen.

    Wenn überhaupt Video, dann von kurvigen Strecken mit original Sound oder mit hinterlegter Musik.

    Zu Alpi: So wie er sich auf der Straße benommen hat, hätte man ihm den Führerschen schon früher entziehen sollen (Videomaterial ist ja vorhanden) So wie er in der Stadt gefahren ist, war es nur eine Frage der Zeit, wann es einen von ihm mit/verschuldeten Unfall gibt. Den Führerschein hätte man ihm noch länger entziehen sollen, zumal das Motorrad wohl auch mit offener Leistung gefahren wirde, obwohl er zum Unfallzeitpunkt nur gedrosselt fahren durfte. Nach Führerecheinrückgabe sollte eine mindestens 5jährige Probezeit folgen.

  • Was aus dem Bericht nicht hervorgeht: Hatte er nur für die Kawa keinen Schein, wegen gedrosselt, oder generell für's Motorrad.
    However.
    Solche Idioten gehören für immer gesperrt.
    Und die, die solchen Posern folgen auch.
    Denn nur deshalb machen diese Honks solche Aktionen

    Gruß
    Michael

    Erst wenn eine Wespe auf Deinem Hoden sitzt, wirst Du lernen Konflickte ohne Gewalt zu beenden.

    • Offizieller Beitrag

    was ich an dem Fall ein News Wert finde

    MORD = wenn er nach dem Vorfall ein Fahrzeug tuschiert hat und flüchtet = Verdunkelungsgefahr und Vorsatz

    fahrlässige Tötung = weil sich der, den er bei der Flucht (evtl) angefahren/gestreift hat nicht gemeldet hat
    oder war jetzt das Bremsen vor dem Unfall ausschlaggebend

    des ist mir nicht klar, ich bin kein Jurist möchte es nur verstehen?

  • Was aus dem Bericht nicht hervorgeht: Hatte er nur für die Kawa keinen Schein, wegen gedrosselt, oder generell für's Motorrad.

    Er hatte den A2, also beschränkt auf 48PS. Er ist die Kawa trotzdem offen gefahren = Fahren ohne Führerschein + ohne Versicherungsschutz + ohne BE.

    Gruß
    David

    • Offizieller Beitrag

    ich denke das sind gesicherte Fakten:
    offene KAWA mit Anfängerschein!
    regelmäßig zu schnell unterwegs innerorts mit 150 + ( seine eigenen Youtube Kanal)

    Er ist ganz sicher nicht das was der normale Mopedfahrer für gut heißt und auch nicht auf Youtube sehen wil,
    dennoch war eine Anklage wegen Mord - zumindest für für mich harter Tobac
    deshalb hab ich die Sache verfolgt.

    Ich habe gelesen das er durch seine Kanal ca. 2000 Euro verdient haben soll,
    einmalig?

  • Ich hab vor ein paar Tagen erst von dem Fall erfahren, bin aber mittelmäßig schockiert.
    Die Anklage wegen Mord war sicher etwas übertrieben, aber genauso empfinde ich jetzt
    das Urteil auf 33 Monate Haft (bei guter Führung wohl eher 1-2 Jahre und dann raus auf Bewährung)
    als erschreckend niedrig. Wie man bei dem Typen nicht auf Totschlag sondern "nur" auf fahrlässige Tötung
    entscheiden kann, erschließt sich mir nicht. Der "Alpi" hat in seinen Videos doch ganz klar bewiesen,
    dass er keinerlei Respekt für das Leben anderer hat und den Tod Anderer billigend in Kauf nimmt:

    Zitat

    Nach einem Beinahe-Unfall beschimpfte er einen Fußgänger: "Ist der
    behindert? Was war das? Behinderter Hurensohn! Er bleibt stehen, wie ein
    Reh! Er wäre gestorben. Ich hätte ihn in seine Einzelteile zerlegt, wie
    mein Lego. Voll der behinderte Wichser!"

    Und diese Aussagen kamen, nachdem er einen Fußgänger mit weit über 100 km/h nachts in der Stadt fast erwischt hätte
    (das Video aus dem die Zitate oben stammen ist mittlerweile wieder auf Youtube zu finden, hochgeladen von Dritten).
    In meinen Augen hätte das definitiv eine Verurteilung wegen Totschlags und eine relativ hohe Strafe geben müssen,
    mindestens 5 Jahre, eher 10 Jahre wären meiner Meinung nach angemessen gewesen. Man kann nur hoffen, dass der
    nie wieder einen Führerschein bekommt, ansonsten ist eigentlich schon absehbar, dass es weitere Tote durch diesen
    Menschen geben wird (man stelle sich mal vor, der ist irgendwann in der Lage ein >500PS starkes & zwei Tonnen schweres Auto zu besitzen und zu fahren :thumbdown: ).

    EDIT: @daniel: Die 2000€ beziehen sich auf die Werbeeinahmen gesamt bisher, nicht einmalig.

    4 Mal editiert, zuletzt von Sheepy (3. Februar 2017 um 23:00)

  • Wie man bei dem Typen nicht auf Totschlag sondern "nur" auf fahrlässige Tötung
    entscheiden kann, erschließt sich mir nicht. Der "Alpi" hat in seinen Videos doch ganz klar bewiesen,
    dass er keinerlei Respekt für das Leben anderer hat und den Tod Anderer billigend in Kauf nimmt [...].
    In meinen Augen hätte das definitiv eine Verurteilung wegen Totschlags und eine relativ hohe Strafe geben müssen [...].

    Inwiefern besteht in dem Fall den bitte Vorsatz? Inwiefern nimmt jemand, der am Straßenverkehr teilnimmt, billigend in Kauf, dass er bei einer hohen Geschwindigkeitsübertretung einen Menschen tot fährt, der bei rot über die Ampel geht?

    Du fährst mit mir deutlich überhöhter Geschwindigkeit (sagen wir mal 120km/h statt 70km/h) über die Landstraße und jemand nimmt dir die Vorfahrt. Es kommt zum Crash, du überlebst und der Autofahrer stirbt an seinen Verletzungen. Hast du den Autofahrer mit Vorsatz getötet? Oder aus Fahrlässigkeit? ;)

    Der Fußgänger hat in Alpis Fall eine Mitschuld an seinem Tod, so traurig das klingt. Daher kommt eine vorsätzliche Tötung - und damit Totschlag - auch überhaupt nicht in Frage und das Gericht hat sich mit gutem Grund für fahrlässige Tötung entschieden.

    Einen lebenslangen Führerscheinentzug hätte ich für richtig empfunden, ansonsten finde ich das Urteil eigentlich in Ordnung.

    Gruß
    David

  • Servus David,

    ich denke Du hast Recht, dass in dem vorliegendem Fall kein Vorsatz dabei war.
    In dem von Dir genanntem Beispiel - das ja eigentlich jedem von uns hier passieren könnte - ist die Geschwindigkeitsübertretung natürlich nicht Vorsatz zur Tötung, sondern nur Fahrlässigkeit.

    Meine Entrüstung stammt hier eher daher, dass das Gericht nicht das maximale Strafmaß der fahrlässigen Tötung ausgenutzt hat, obwohl der Verurteilte klar gezeigt hat, dass er enorme Risiken in kauf genommen hat. Das ist der Teil, der mich schockiert. Ist es juristisch "nur" fahrlässige Tötung, kann auch nur damit bestraft werden. Warum dann aber ein tendenziell eher mildes Urteil gefällt wird, anstatt das Strafmaß auszunutzen, entzieht sich mir. Ich finde schon, dass es sich hier um einen schweren Fall von fahrlässiger Tötung handelt und das der Verurteilte froh sein kann, dass Vorsatz juristisch nicht zu begründen war.

    Wenn man sich die Videos von Alpi nochmal auf Youtube anschaut, wird einem schon übel. Ich bin ja selber kein Unschuldslamm, aber was der da über lange Zeit abgezogen hat, das ist so weit jenseits von Gut und Böse, dass mir die Strafe dann doch als zu milde erscheint. Wie auch immer, es bringt mich zum nachdenken...
    Grüße,
    Stefan

  • Das Netz ist voll von Video's solcher Leute, mit Feile im Kopf, die sich über ihren "so tollen Filmchen" definieren.
    Selbst auf Webseiten wie Gaskrank werden solche Video's publiziert...voll böd...weil sonst, eine gute Seiten mit vielen guten Infos rund um's Motorrad.

    Und, für den Staat viel leichter, ein Verbotsschild zu montieren, als sich dieser Vollpfosten habhaft zu werden.
    Die möglichkeiten hätten er...siehe das Video von mir im zweiten Beitrag.
    So werden alle Mopped Fahrer quasi in Sippenhaft genommen.

    .


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  • Die Frage ist halt: Wie genau weist du nach, dass derjenige der das Video hoch geladen hat, auch derjenige ist der bei der Aufzeichnung gefahren ist? Oder dass das Motorrad in dessen Garage auch das auf dem Video ist? Was wenn er sagt, dass er gar nicht gefahren ist?

    Glaube da wird es schwer, vor Gericht verwendbare Beweise zu finden..

    Gruß
    David

  • Oder dass das Motorrad in dessen Garage auch das auf dem Video ist? Was wenn er sagt, dass er gar nicht gefahren ist?

    Glaube da wird es schwer, vor Gericht verwendbare Beweise zu finden..

    Er hat doch die ganze Zeit seine hirnlosen Kommentare gegeben. Eine Stimmanalyse und die Sache ist klar.

  • Ich habe den Eindruck, viele, vor allem junge Leute, suchen nach Orientierung oder gar dem besonderen Kick.

    Das findet sich im (Extrem-)Sport, wo für RB schonmal Leute über die Klinge springen, in der Sexualität, wo sich immer jüngere Frauen vor allem aus osteuropäischen Ländern möglichst preisgünstig verkaufen müssen, in der Politik, wo die Populisten (zu)einfache Antworten auf komplexe Themen anbieten, in den Social Media, in denen die Anzahl der likes mehr wert ist als jeder Wahrheitsgehalt, im Steuergebahren, wo sich inzwischen schon jeder damit brüsten darf, wenn er möglichst gar keine Steuern zahlt und so weiter und so fort.

    Solange sehr viele glauben, dies sei schon richtig so, gehöre zur Freiheit und man selbst sei der Maßstab in der Welt, wird sich daran m.E. nicht viel ändern.
    Wir werden noch oft den Kopf schütteln über das Verhalten Einzelner, sei er Massenmörder, Verkehrsraudi oder Präsident.
    Altruismus ist gerade so was von out :hihi

    Ich selbst fahre mit dem Mopi übrigens -leider - oft zu schnell. Immerhin habe ich mir aber angewöhnt, nie so schnell zu fahren, dass ich andere gefährden könnte. Daher kann's passieren, dass ich in unübersichtlichen 30-Zonen mal weniger als 30 fahre. Ich möchte niemanden anfahren, einschließlich derer, die die Gefahr nicht wirklich einschätzen können. Das hat bisher recht gut geklappt, auch wenn ich damit in keinem youtube-Channel nen Cent verdienen würde.
    Will sagen, vielleicht ist sinnvolles Tun und Handeln trotzdem hilfreich, zwar wird man damit kein i-net-Star, kann sich aber immer noch ohne Scham im Spiegel sehen.
    Ich denke und hoffe, das trifft in diesem Forum auf die meisten Mitglieder zu.

    Darauf ein :bier

  • Bin zu faul zum Goggln, aber wenn ich mich recht erinnere:
    1) Fahrlässige Tötung: Straftat mit Todesfolge
    2) Totschlag: Tötung mit Vorsatz (Plan)
    3) Mord: Tötung mit Vorsatz, Heimtücke und Mordwerkzeug/Tatwaffe

    Insofern war die Anklage auf Mord völlig überzogen....
    Und abseits seiner Videos und der Tatsache, dass diese auf mangelnde Sozialkompatibilität und geistige Reife schliessen lassen: Ein Gericht kann immer nur über die aktuelle Tat richten. Die Umstände drumrum können höchstens strafmildernd in die Wagschaale eingehen....

  • Schlimm finde ich in dem Fall auch noch , dass er jetzt durch den ganzen Medienrummel noch mehr Geld an seinen "Videos" als vorher verdient. Sowas Illegales sollte gleichgestellt werden mit Entblößung, Anstiftung zum Rasen und Gesetzesbrüche. Warum wird sowas nicht im Keim erstickt und per "klick" gemeldet und gesperrt?

    ...und Moin...
    Kai der Ammerländer

    ich hab hier voll den Endstress und du kommst mir mit so‘ner Scheiße... :ditsch

    WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten ... :aetsch

  • phatox:

    Ich hatte nachgeschaut und dabei von bedingtem Vorsatz gelesen:

    Zitat

    Grundsätzlich muss für eine Verurteilung wegen Totschlags auf eine vorsätzliche Handlung erkannt werden. Dabei genügt bereits der Nachweis des bedingten Vorsatzes, bei dem der Beschuldigte den Erfolg des Tatbestands – den Tod des Opfers – zumindest für möglich hält und dabei auch billigend in Kauf nimmt.

    Und wegen dem "billigend in Kauf nimmt" angenommen, dass es damit durchaus vorsätzlich gewesen sein könnte.

    Ammerländer:
    Der Kanal von dem ist geschlossen, da gibt es keine Einnahmen mehr.