...nun hats mich auch erwischt....

  • so nun hats mich auch erwischt :bye ....

    gestern, noch tüv für die shiver machen lassen und das auto der dame gewartet, war ich auf dem heimweg.

    ich fuhr auf der hauptstraße, als ein golf auf der gegenspur meinte noch vor mir abbiegen zu müssen.

    ich versuchte noch zu bremsen, dabei kam das heck gefühlt ca einen knappen meter hoch, dann schlug ich samt shiver in die vordere linke ecke des golfs ein.

    ich flog laut polizei ca 6m weit über das auto, hab mir beide hände aufgehauen, ellbogen zerschrammt und die hüfte geprellt, lässt sich aber alles halbwegs ertragen :S


    -gabel ist definitiv hinüber, deren öl ist ausgelaufen, federweg nur noch die hälfte,
    -ich vermute auch dass der vordere rahmen verzogen ist da das rad nun sehr nah am ABS steht
    -scheinwerfer zertrümmert, schalthebel abgebrochen, kupplungshebel verbogen(war grad neu :( , beide fußrasten verbogen/zerkratzt, tankabdeckung zerkratzt


    meine frage ist nun, wer hat tips für die abwicklungmit der versicherung?

    -felge prüfen
    -gabel prüfen/tauschen
    -rahmen prüfen/tauschen
    -kupplungshebel samt pumpe prüfen/tauschen
    -restliche verkratzte oder gebrochene teile erstzen

    wie verhält es sich mit dem rahmen, habe letztens mal gelesen dass die versicherungen das nicht gerne bezahlen, ich will auch keine zusammengeschusterte oder teilverkratzte karre wiederbekommen, die shiver sah davor noch aus wie geleckt ;(
    worauf muss ich achten, ich denke dass die versicherung einen gutachter schicken wird, bin auch mal gespannt wie lange sich das hinzieht bis die shiver wieder repariert ist.
    gibt es einen wertverlustausgleich falls die karre reparabel ist? steht mir nutzungsausfallgeld zu?

    wie verhält es sich mit dem schmerzensgeld, war blöderweise ohne kombi und nur in blaumann unterwegs, aufgrunddessen werden die das schmerzensgeld sicherlich auch kürzen, aber welche summe kann man verlangen?

    gruß frank

  • Du darfst auf alle Fälle einen Gutachter DEINER Wahl nehmen (was ich dir auch raten würde). Darüber hinaus würde ich dir empfehlen einen Anwalt hinzu zu ziehen.
    viel Glück (immer schieße sowas) Gruß TheLoop

    Die Mutter der Dummen, ist immer schwanger! :thumbup:

  • Hi,

    einen Gutachter Deiner Wahl, die Werkstätten können dir Tipps geben.

    Und der hat mir geraten:

    Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Stichwort "Waffengleichheit"

    Nach einem Frontaufprall ist die Shiver Schrott.
    Das ist so.

    LG Helmut

    Zuvill un zuwing is a Ding. :]

  • Mein Beileid für deine Maschine, das wird vermutlich auf einen wirtschaften Totalschaden herauslaufem. Bei einem Frontalschaden wird der Bereich um das Lenkkopflager sehr stark beansprucht, den Lagersitz kann man dann getrost in die Tonne kloppen, der ist nur noch mit viel Glück noch rund. Ist der Rahmen beschädigt wird da nichts mehr repariert, dafür ist der Wert der shiver einfach zu gering.

    Da du bei dem Unfall keine Schutzkleidung getragen hast, wird man dir vermutlich versuchen eine Mitschuld an deinen Verletzungen anzurechnen. Und damit wird man auch erfolgreich sein, da es dementsprechende Urteile schon gibt.

    Das wirkt sich naturlich mindernd auf deine Schmerzensgeldansprüche aus, teilweise bis zu 50%.

    Gruß
    David

    3 Mal editiert, zuletzt von Spritvernichter (3. August 2016 um 02:06)

    • Offizieller Beitrag

    Servus Frank

    zunächst mal schön zu lesen das Dir nicht mehr passiert ist und Du hier noch schreiben kannst. :]
    Wichtig wäre noch das Du zum Arzt gehst und Dir Deine Verletzungen, Beschwerden, Kopfschmerzen
    attestieren lässt, damit Du wegen Schmerzensgeld, Folgeschäden etc. was in der Hand hast.
    Auch wenn es Dir momentan gut geht solltest Du Dich von einem Arzt durchchecken lassen. :!:

    Ich schreibe das deswegen da bei meinen Schwiegervater durch solch eine Nachlässigkeit eine
    Verletzung durch einen unverschuldeten Rollerunfall übersehen wurde und er im Nachhinein
    nichts mehr machen konnte. :thumbdown:

    Schade ums Bike aber so hast Du nun die Chance noch eine "Neue" zu holen bevor
    Aprilia die V2 einstellt. =)

    So wie meine Vorschreiber schon geschrieben haben Gutachter und Rechtsanwalt
    das sind die wichtigsten Parameter.

    Warum.... die Versicherungen sind erfahrungsgemäß wenn es ums Zahlen geht eher unwillig
    Deswegen ein Anwalt, da er für Dich alles weitere regelt und Du Dir dadurch Zeit und Nerven sparst.
    Eines kann ich Dir jetzt schon schreiben das es sich vermutlich hinziehen wird. :heiss

    Dein Bike wird versicherungstechnisch ein wirtschaftlicher Totalschaden werden.
    Der Gutachter wird einen Restwert festlegen umso niedriger desto besser. :!:
    Wenn Du eine gute Werkstatt hast kannst Du mit denen schon in Verhandlungen treten wegen
    Abkauf des restlichen Bikes und guten Preis für eine Neue.... :thumbup:

    Eigener Gutachter ist da von Vorteil, da die Gutachter der gegnerischen Versicherungen
    gerne die Kosten flachhalten möchten ( müssen ).

    Drücke Dir die Daumen das Du bald wieder auf zwei Rädern unterwegs bist.

    Gruß

    Manni :wink

  • Guten Morgen Frank,

    erst einmal gute Besserung.

    Wie schon geschrieben, nimm dir einen Anwalt, Gutachter deiner Wahl, dann wird alles wieder gut.

    Grüße Stefan

    Immer eine Handbreit Grip unterm Reifen

  • Hallo Frank,
    gut das dir nichts weiter passiert ist.
    Zum Thema Abwicklung wurde ja schon alles gesagt.

    Arzt -> Anwalt für Verkehrsrecht und der REst regelt sich im großen und ganzen von alleine.

    GRuß
    Chris

  • jap, danke für die antworten, beim arzt war ich schon, wurde gleich im krankenwagen mitgenommen und konnte nach 3h das krankenhaus wieder verlassen, bis auf ein paar prellungen und schürfwunden hab ich den flug halbwegs gut überstanden.

    zur shiver hoffe ich dass die die karre wieder hinbekommen, wenn ich die preise beim wendel so zusammnezähle, für teile die zumindest offensichtlich defekte sind inkl. rahmen und gabel, so komme ich auch eine teilesumme von ca 2400euro.

    zzgl arbeitsleistung kann ich mir eigentlich nicht vorstellen dass die shiver dann schon ein totalschaden sein soll :huh:

    ich werde heute erstmal bei meiner rechtschutzversicherung anfragen was ich machen soll, einen anwalt will ich nur im notfall einschalten, da ich davon sonst nicht viel halte und außerdem dann die selbstbeteiligung der versicherung fällig wird.
    bei einer neuen shiver müsste ich wieder draufzahlen,da wir ein haus bauen wollen, wird es eher schwer das meiner regierung zu erklären 8|


    gruß frank

    Einmal editiert, zuletzt von Frank882 (3. August 2016 um 09:23)

  • Das Wichtigste zuerst: Gute Besseeung unddanke Deinem Schutzengel für die Tatsache, dass trotz nackig fahren alles so glimflich abgegangen ist....

    Ich vermute, dass Rahmen und Gabel einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten. Geld vom Unfallverursacher einsacken, Einzelteile verscheuern, neue kaufen.

  • Moin Frank,

    schön das du lebst! Wünsche dir schnellstmögliche gute Genesung. Hoffe das du in Zukunft niemals mehr ohne komplette Schutzbekleidung fährst!!!

    Tja ein Anwalt und eigener Gutachter sind auf jeden Fall ein MUST HAVE.

    Du bekommst von der Versicherung nur den Nettobetrag gezahlt...die Mwst behalten sie ein, die bekommst du nur dann wenn du dir ein neues Fahrzeug kaufst. Der Gutachter legt einen Zeitwert und den Restwert fest. Die Differents zw ZW u RW minus Mwst, bekommst du ausgezahlt.

    Nach deiner Schilderung ist dein Mopped technischer und dann auch wirtschaftlicher Totalschaden.
    Nutzungsentschädigung bekommst du nur wenn die Shiver dein einziges Fahrzeug ist.
    Sonst sagen die Versicherungen, es handelt sich um ein Freizeit-gerät.

    DlHzG

    .


    4 Wheels move your Body, but 2 Wheels move your Soul

  • Hallo Frank,
    bloß gut das Dir nichts "weiter passiert" ist. Du solltest Deine Ansprüche so schnell wie möglich an die gegnerische Versicherung stellen.Die "Schuldfrage" muß eindeutig geklärt sein. Du hast ja bestimmt eine Rechtschutzversicherung?! Die Beauftragung eines Gutachters solltest Du mit der gegnerischen Versicherung absprechen. Die könnten ja auch einen "eigenen" beauftragen. Als Geschädigter hat man eine "Schadenminderungspflicht" ( § 254 BGB), d.h.-man muß die entstandenen Kosten so gering wie möglich halten. Zum Thema "Schmerzensgeld": da gibt es Tabellen mit Richtwerten für eine Entschädigung. Leider ist das "Scmerzensgeld" in "D" nicht besonders hoch (ist noch von "Kaisers-Zeiten"). Am "besten" ist es natürlich, wenn man nach einen/durch Unfall krank geschrieben ist. Gr.

    Einmal editiert, zuletzt von -Alex- (3. August 2016 um 10:31)

  • Hallo Frank,
    erstmal auch von mir gute Besserung und man-o-man, da hast Du aber Glück gehabt... Blöd nur, das Deine Saison dieses Jahr nun wohl um ist...

    Zur Abwicklung ist das meiste gesagt. Schadensminderungspflicht hin oder her, über'n Tisch ziehen lassen must Du Dich nicht. Eigener Gutachter ist Pflicht, wenn die gegenerische Versicherung nicht schon einen Kostenvoranschlag Deiner Werkstatt akzeptiert (welcher Dir natürlich auch zusagen muß).
    Das wäre auch der Zeitpunkt für einen Anwalt. Und dann ist Geduld gefragt, weil man gute Nerven und einen langen Atem braucht. Die Versicherung wird Dir das eine oder andere unmoralische Angebot machen, was man nicht akzeptieren muß.

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

    Fahren statt putzen...

  • auch von mir herzliches Beileid. Aber solange Dir nix Schlimmeres passiert ist, kann man bei dieser Art Unfall immer noch von Glück reden. Sowas kann auch ganz anders ausgehen..
    Wünsch Dir gute Besserung und wenig Stress mit der Regelung des Falles!

  • Ich hänge mich auch mit nem dicken "herzlichen Beileid" hier mit dran.
    Hauptsache du bist oben auf... der Rest ist zwar Schade, aber ersetzbar.

    ...und Moin...
    Kai der Ammerländer

    ich hab hier voll den Endstress und du kommst mir mit so‘ner Scheiße... :ditsch

    WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten ... :aetsch

  • danke danke,

    ich denke ich hab nun auch genug gewartet, dass sich die versicherung meldet, meine telefonnummer und mailadresse haben sie ja.
    ich werde morgen dort anrufen und einen gutachter beauftragen, die werkstatt meinte dass bei einem schaden über 1000euro sowieso ein gutachter notwendig ist.

    mit dem anwalt tue ich mich aber noch etwas schwer, ich mag diese "zunft" einfach nicht, aber hoffentlich gehts ohne... meine rechtschutzversicherung verlangt eine selbstbeteiligung, kann man die auch zurück verlangen?

    gruß

  • Falls man keine Schuld an dem Unfall hatte, dann bekommt man die SB zurück. Mir wollte die gegnerische Versicherung auch vorschreiben wo ich das Fahrzeug reparieren lasse. Die bekommen bei bestimmten Werkstätten Rabatte. Ich mußte dann nachweisen das ich das Fahrzeug immer in einer Markenspezifischen Fachwerkstatt hatte. Gr.

  • Hi! Gute Besserung auch von mir!

    Ich stimme zu und sage nur: ANWALT! Sonst zieht dich Die Versicherung über den Tisch!!! (Hatte ich gerade beim Autounfall)


    Falls das ein Totalschaden wird (wie ich vermute) wäre ich am Unfallmopped ineressiert. Aber Du wirs es ja bestimmt hier auch anbieten.

    Grüße!
    Olli

    mir doch Scheißegal...... :aetsch

  • mit dem anwalt tue ich mich aber noch etwas schwer, ich mag diese "zunft" einfach nicht, aber hoffentlich gehts ohne... meine rechtschutzversicherung verlangt eine selbstbeteiligung, kann man die auch zurück verlangen?

    Mach den Fehler nicht und versuche gegen eine große Gesellschaft gegenanzukommen, die dieses Geschäft täglich macht!!! Da stehst Du auf verlorenem Posten.

    Die Selbstbeteiligunmg, sowie alle Kosten (vom neuen Blaumann, bis Zuzahlung bei Medikamenten) sowie alle Fahrkilometer die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Wenn Du das noch nicht einmal weißt, wie willst Du dann ohne Anwalt weiter kommen???????

    Nimm einen Anwalt, aber einem, der nur Verkehrsrecht macht. Nimm keinen der alles macht, den Fehler hatte ich bei meinem ersten Unfall gemacht.

    Der Gutachter wird Dein Motorrad in eine Unfallfahrzeugbörse einstellen. Dann hast Du 10 Tage Zeit, das höchste Angebot anzunehmen. Den Rest zum Zeitwert zahlt dann die Versicherung. Die Restwerte die dort gezahlt werden, sind meist sehr hoch, da wird Deine Werkstatt meist nicht mithalten können.

    Geh heute noch zum Anwalt, sonst wirst Du über den Tisch gezogen!!!

  • oh je, gute Besserung und mein Beileid sowie eine stressfreie Abwicklung! Hauptsache dir geht es halbwegs gut :S

    kann mich auch nur den Vorschreibern anschließen und zum Anwalt raten... ist einfach das Beste was man bei einem Unfall machen kann! Hast kein Stress und der kann alles raus holen was raus zu holen ist! Unfälle bedeuten für den Geschädigten immer immense Wertverluste, daher lass dich nicht von der SB beeindrucken und lass den Anwalt für dich :boxen:fight

    DLzG
    Konstantin

    :italia:punk :italia