TÜV / AU / Umbauen

  • Hallo Ihr

    hier mal eine kleine Aufstellung was so bei TÜV und Co zu beachten ist.
    Quelle Motorrad Zeitung

    Preise HU / AUK zusammen ca. 54 - 57 Euro 2009
    Nachprüfung zwischen 10 und 20 €

    Abgasuntersuchung für Krafträder AUK
    Alle Krafträder die nach dem 1 Januar 1989 erstmals zugelassen wurden, müssen seit 1 April 2006 im 2 Jahresrythmus zur AUK

    Obergrenze für den CO2 Ausstoß
    ohne KAT 4,5 Volumen%
    mit geregeltem KAT 0,3 Volumen%
    Der Fahrzeughersteller kann aber auch eigen Grenzwerte festlegen.
    Um Probleme bei der AU zu verhindern kann man vorab folgendes selber prüfen:
    Ansaugstutzen auf Dichtigkeit und Sitz prüfen
    Luftfilter kontrollieren und ggf. reinigen
    Zündkerzen kontrollieren

    Tip: Ausgiebiges warmfahren vor der AUK Autobahn oder Schnellstraße um die Brennräume, Ansaug und Abgaswege freizublasen oder eben mittlere bis hohe Drehzahlen.

    KAT Problematik
    Müssen Nachrüstdämpfer mit EG BE einen KAT besitzen, wenn auch der Serientopf einen aufweist?

    Alle ab 2006 nach Euro 3 homologierten Mot., die serienmäßig einen KAT besitzen, dürfen nur auf einen Nachrüstdämpfer mit KAT umgerüstet werden!

    Anderst ist es bei älteren, nach Euro 2 zugelassenen Fahrzeugen.
    Selbst wenn das Motorrad mit KAT ausgerüstet war dürfen Nachrüstdämpfer ohne KAT angebaut werden. Allerdings nur , wenn die EG Betriebserlaubnis vor dem 18.5.2006 erteilt wurde.


    Checkliste HU

    Beleuchtung:

    -Sämtliche Lampen müssen voll funktionsfähig sein und ihre Gehäuse unbeschädigt
    -Instrumenten und Kennzeichenbeleuchtung nicht vergessen


    Bremsen

    -Funktion
    -Zustand von Bremsscheibe (Riefen, abgenutzt)
    -Bremsleitung dicht
    -Belagsverschleiß
    -Bremslichter / Schalter vorne und hinten


    Lenkung

    -Funktioniert das Lenkradschloß
    -Lenker von Anschlag zu Anschlag leichtgängig ohne spürbare Raster
    -Kein Lagerspiel


    Reifen

    -Stimmen Reifengröße und Bezeichnung mit den Fahrzeugpapieren
    sind ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des R-Herstellers vorhanden
    -Profiltiefe mind 1,6 mm
    -Laufrichtung korrekt
    -Reifenoberfläche i.O. Ohne Risse, Riefen und Beulen


    Sonstiges

    -Funktionierender Tachometer
    -Hupe
    -Motor / Getriebe sämtliche Leitungen dicht
    -Federbeine und Gablrohre funktionsfähig und dicht
    -Seiten und Hauptständer in Fahrtstellung gesichert und Zündunterbrecher i.O.
    -Not Aus in Ordnung


    Eintragungspflichtiges:
    Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen.
    Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt ist der Eintrag nicht zwingend.

    Ansaugstutzen
    Bremsarmatur
    Bremsbeläge
    Bremsflüssigkeitsbehälter
    Bremshebel
    Bremsleitungen
    Bremspedal
    Bremsscheibe
    Bremszange
    Cockpitverkleidung
    Fahrwerkshöher / tieferlegung
    Federbeine
    Felgen
    Fußrastenanlage
    Gabel
    Gabelbrücke
    Gabelfedern
    Gabelstabilisator
    Getriebeabstufung
    Hauptständer
    Heckhöher / tieferlegung
    Heckverkleidung
    Hinterradabdeckung
    Kettenrad
    Kotflügel
    Krümmer
    Lampenmaske
    Lenker
    Lenkerenden Blinker, bei aktuellen Mo nur in Verbindung mit hinterem Paar
    Lenker Klemmblöcke / Riser
    Lenkungsdämpfer
    Luftfilter
    Luftfilter Einsatz bei verändertem Luftdurchsatz
    Luftfilterkasten
    Reifen (bei Dimensionsänderung)
    Ritzel
    Schwinge
    Seitenständer
    Sekundär Übersetzung
    Sitzbank (bei massiven Änderungen)
    Soziushaltegriffe
    Tachometer
    Tank
    Vergaser
    Vergaser Bedüsung
    Verkleidung
    Verkleidungskiel (Spoiler)
    Verkleidungsscheibe

    Bauartgenehmigung eintragungspflichtig
    Anhängerkupplung :D
    Max 60 km/h zulässig :abfeiern

    Eintragungspflichtig per Einzelabnahme
    Heckrahmen kürzen
    Rahmen polieren
    (nur nach vorheriger Absprache mit dem Sachverständigen)

    Sonderfälle
    Diese Bauteile sind streng genommen ein Fall für die ABE, was in der Praxis allerdings nicht angewendet wird - daher eintragungsfrei.

    Alarmanlage
    Benzinfilter
    Benzinleitung
    Benzinleitung Schnellkupplung
    Bremsscheibenabdeckung
    Heckinnenkotflügel
    Kennzeichenhalter
    Kettenschutz
    Kühlergrill
    Schutzbügel
    Soziusabdeckung


    Bauartgenehmigung eintragungsfrei
    Teile die mit einem EG oder ECE Prüfzeichen versehen sind und nicht in die Papiere eingetragen werden müssen


    Blinker
    Glühlampen
    Hupe
    Kennzeichenbeleuchtung
    Miniblinker
    Nebelscheinwerfer
    Rücklicht
    Rückstrahler (Winkel senkrecht zur Fahrbahn beachten)
    Scheinwerfer
    Spiegel
    Zusatzscheinwerfer

    Eintragungsfrei
    Bauteile die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten noch ABE oder EG ABE benötigen

    Batterie
    Bordsteckdose
    Drehzahlmesser
    Gabelprotektoren
    Gaszug
    Gehäusedeckel
    Gepäckträger(sofern keine große Veränderung)
    Griffgummis
    Handschalen
    Heizgriffe
    Kerzenstecker (Spez. Funkenstörung entsprechen)
    Kettenrad (bei gleicher Zähnezahl)
    Kickstarter
    Kühlwasserschläuche
    Kupplungsarmatur
    Kupplungsflüssigkeitsbehälter
    Kupplungshebel
    Motorschutzwanne
    Navigationsgerät
    Öltemperatur Direktmesser
    Rahmen lackieren
    Rahmenschützer / Sturzpads
    Sitzbank unter Beibehaltung der Länge / Haltegriffe Sozius
    Vibrationsdämpfer
    Warnblinkanlage
    Zündkerzen

    Adressen / Links:

    Dekra: http://www.dekra.com
    GTÜ: http://www.gtue.de
    KÜS: http://www.kues.de
    TÜV Rheinland: http://www.tuv.com
    TÜV Süd: http://www.tuv-sued.de

    Gruß Toasta

    Ride like the devil and feel like god ;o)
    But don´t brake to late, ´cause then there are angels instead :crash

    2 Mal editiert, zuletzt von toasta (24. Februar 2009 um 10:23)