Kennzeichen dürfen nun klein sein

  • die Masse eines Kennzeichens richten sich nach Anlage 4 zur FVO, wen's interessiert: http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm

    Manche Zulassungsstellen sind dabei zugegebenermassen etwas kulanter, andere nicht. Unsere gehört leider auch zu den "das geht bei uns nicht" Behörden ;(

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  • das steht in §54 Abs 2 Satz 2 STVO:

    Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.

    Deine Blinker sind also noch im legalen Bereich, noch enger is nicht erlaubt :pfeif

    Und zumindestens bei uns bekommat du damit kein schmaleres Schild, da du ggf. dein Fahrzeug so anpassen musst, dass die Anbringung eines normalen -nummernschildes möglich ist

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  • Vielen Dank @ Martin und Dinoz. :heil Groß umbauen geht net. Hab schon den Rückstrahler kürzen müssen wegen dem Kuchenblech :teufel
    Der ganze Kennzeichenhalter ist auch sehr filigran gearbeitet. Muß ich im (hoffentlich baldigen) Frühling mal mein Glück auf dem Ordnungsamt versuchen... :denk

  • War heute auf unserer Zulassung zwecks Ummeldung und hab mal gefragt ob es noch die 20cm x 20cm gibt, da mir letztens mehrmals erzählt wurde die gibts nicht mehr! Gibts natürlich noch wenn die alle sind sagte mir die nette Dame, dann gibts Engschrift mit 2 Buchstaben! Das Lob ich mir!